Ausstattung des Seminars für
Japanologie



Sekretariat

Öffnungszeiten 9-17 Uhr
Sekretärin: Frau M. Drijkoningen
Wilhelmstraße 90 / 1. Etage
72074 Tübingen

Tel.: 07071-29-76985
Fax.: 07071-55 14 86
Email: japanologie@uni-tuebingen.de(japanologie@uni-tuebingen.de)

Unterrichtsräume

Wilhelmstraße 90 / Erdgeschoß
Im Gebäude des ehemaligen Versorgungskrankenhauses (Sand 13)
Im Studenten-Wohnheim des Japan-Programms, Amselweg 32-34

Sprachlabor

Das Audio-Sprachlabor für 20 Personen ist im Japan-Wohnheim, Amselweg 32-34, untergebracht.

Bibliothek

Die Bibliothek, Filmsammlung und Musiksammlung ist, abgesehen von einem kleinen Handapparat in den Unterrichtsräumen auf dem Sand, in der Wilhelmstraße 90 untergebracht, und dort auf 18 Räume, zumeist Zimmer von Mitarbeitern, verteilt, zu denen jedoch jeder Studierende Zugang hat. Hier gibt es die Möglichkeit, Videofilme anzusehen, auch japanischsprachiges Satelliten-Fernsehprogramm (JSTV) kann empfangen werden.

Wohnheim des Japan-Programms

Das "Japan-Wohnheim" im Amselweg 32-34 dient in erster Linie den postgraduieten Teilnehmern des Aufbauprogramms "Japanische Sprache und Kultur" . Während des ersten Semesters des Kurses wohnen sie dort mit japanischen Kommilitonen zusammen.

Das Wohnheim hat Einzelzimmer für 20 Teilnehmer und Tutoren sowie fünf Ein-Zimmer- Appartements. Die Mieten betragen DM 375,-- für ein Einzelzimmer und DM 420,-- für ein Ein-Zimmer-Appartement (Stand: Februar 1996).

Der Mietvertrag wird jeweils für ein Semester abgeschlossen. Verlängerungsmöglichkeit besteht.

Freie Plätze des Japan-Wohnheims können auch von Studienanfängern eingenommen werden. Plätze sind z.T. bereits im Wintersemester vorhanden, in größerer Zahl jedoch nach dem Auszug der Postgraduierten, von April bis September.


Entwurf und Realisation: Martina Ebi u. Magnus Nowotny
ebi@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de( ebi@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de)
nowotny@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de(nowotny@miyako.japanologie.kultur.uni-tuebingen.de)
Stand: 24.04.1997